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- 14. Okt 2013
Förderung von Selbsthilfeorganisationen und -gruppen in Bayern durch die Gesetzlichen Krankenkassen
Die Bayerischen Krankenkassen fördern sowohl die landesweite als auch die regionale Arbeit der Selbsthilfe nach SGB V § 20 c. Die entsprechenden Merkblätter und Antragsunterlagen zur Förderung finden Sie ab sofort auf dieser Internetseite unter der Rubrik Formulare zum herunterladen. Antragsschluss ist der 31.12.2013 für das Förderjahr 2014.