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- 29. Okt 2018
Förderung von Selbsthilfeorganisationen durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
Die Bayerischen Krankenkassen fördern sowohl die landesweite als auch die regionale Arbeit der Selbsthilfe nach SGB V § 20h. Die entsprechenden Merkblätter und Antragsunterlagen zur Förderung der landesweiten Arbeit finden Sie ab sofort auf dieser Internetseite unter der Rubrik Formulare.
Antragsschluss ist der 31.12.2018 für das Förderjahr 2019.