Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit ab 1. Januar 2021
Auf dieser Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales finden Sie alle weiteren Hinweise und aktuellen Formulare zur Beantragung einer staatlichen Förderung.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales verwaltet die
Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung.
Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern e.V. prüft die Anträge zum Stiftungszweck II und leitet sie an die Stiftung weiter:
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
(Fassung vom 27. August 2020)
Übersicht zu Änderungen in der aktuellen Fassung des Leitfadens (PDF-Datei)
Ansprechpartnerin:
Stephanie Striebel
Tel.: 089 459924-19
stephanie.striebel@lag-selbsthilfe-bayern.de
runder.tisch@lag-selbsthilfe-bayern.de
Merkblatt (PDF-Datei)
Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln
nach § 20h SGB V in Bayern - gültig ab Förderjahr 2022
Informationen zum Datenschutz
Antrag zur Kassenförderung nach SGB V, § 20h (Pauschalförderung) für 2022 (PDF-Datei)
Antrag zur Kassenfoerderung nach SGB V, § 20h (Projektfoerderung) für 2022 (PDF-Datei)
Muster: Haushaltsplan/Jahresrechnung für Selbsthilfe-Organisationen und -Kontaktstellen (PDF-Datei)
Formulare für Verwendungsnachweise für 2021:
Verwendungsnachweis zur Kassenförderung nach SGB V, § 20h (Pauschalförderung) für 2021 (PDF-Datei)
Verwendungsnachweise für Projekte, die im Rahmen der Pauschalförderung beantragt wurden für 2021 (PDF-Datei)
Verwendungsnachweis zur Kassenförderung nach SGB V, § 20h (Projektförderung) für 2021 (PDF-Datei)
Formulare für Verwendungsnachweise für 2022:
Verwendungsnachweis zur Kassenförderung nach SGB V, § 20h (Pauschalförderung) für 2022
(PDF-Datei)
Verwendungsnachweis zur Kassenförderung nach SGB V, § 20h (Projektförderung) für 2022 (PDF-Datei)
Informationen dazu finden Sie unter: www.seko-bayern.de